P R O T O K O L L 09/2011
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Orth an der Donau am
Dienstag, dem 22. November 2011 im Gemeindeamt Orth an der Donau.
Beginn: 19:35 Uhr Ende: 20:15 Uhr
Bgm. Johann Mayer als Vorsitzender
Vzbgm. Waltraud Matz, Dipl.-Ing. Rudolf Margl, Johann Wittmann
Josef Drabits, Ulrike Emsenhuber, Josef Forstner, Andrea Fuchs, Johann Hold, Eveline Kaider, Franz Krammer, Mag. (FH) Stefan Lukas, Ing. Günter Mayer, Hermine Merkatz, Ing. Markus Nikowitsch
Entschuldigt:
GGR Wilhelm Bressler, GGR Johann Reiter, GGR Leopold Neumayer, Elfriede Vozenilek
Schriftführer: Mag. Franz Kratschinger
Tagesordnung:
1. Protokoll der letzten Sitzung
2. Unterstützungsansuchen Verein zur Förderung klassischer Musik im Marchfeld für 2012
3. Energiesparförderung
4. Bericht Prüfungsausschuss
5. Personalangelegenheiten
a) unbefristete Anstellung
b) unbefristete Anstellung
c) Vorrückung §18 a
d) Überstellung
e) Weihnachtszuwendungen
Punkt 5 in nicht öffentlicher Sitzung
Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeinderäte, stellt die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung.
Das öffentliche und nicht öffentliche Protokoll wurde allen namhaft gemachten Vertretern zugesendet und es wurden keine Änderungswünsche bekanntgegeben. Somit gilt das Protokoll als einstimmig genehmigt.
im Marchfeld für 2012
Der Verein zur Förderung klassischer Musik im Marchfeld sucht um Unterstützung für das Jahr 2012 an. Bgm. Mayer verliest das Ansuchen. Es sind 4 Konzerte im Jahre 2012 (Neujahrskonzert, Frühlingsklänge, Ein sinfonischer Abend sowie ein Herbstkonzert) geplant. Dafür wird um eine Unterstützung durch die Marktgemeinde Orth an der Donau in der Höhe von max. € 4.500,-- (je nach Abrechnungsergebnis der einzelnen Konzerte) angesucht. Nach kurzer Erörterung soll die Unterstützung für das Jahr 2012 in obiger Höhe gewährt werden. Antrag Bgm. Mayer. Einstimmige Zustimmung.
Im Finanzausschuss wurden die Bedingungen der Energiesparförderung ab 1.1.2012 mit erweitertem Teilnehmerkreis neu festgelegt. Ab 1.1.2012 sollen daher folgende Regelungen gelten:
ENERGIESPARFÖRDERUNG 2012 FÜR ORTHER/INNEN
(SOLARANLAGEN, WÄRMEPUMPENANLAGEN, PHOTOVOLTAIKANLAGEN, WÄRMEDÄMMUNG und HEIZKESSELTAUSCH)
Beschlossen durch den Gemeinderat der Marktgemeinde Orth an der Donau in seiner Sitzung am 22. November 2011. Diese Richtlinien gelten grundsätzlich ab dem 1.1.2012. Sämtliche Energiesparförderbedingungen der Gemeinde Orth an der Donau, werden durch diese Neuregelung ersetzt!
A) WER KANN IN DEN GENUSS DER ENERGIESPARFÖRDERUNG KOMMEN ?
Das Ansuchen um Förderung kann durch den Eigentümer, Miteigentümer, Bauberechtigten oder Mieter eines Wohngebäudes eingebracht werden.
B) WAS WIRD GEFÖRDERT (FÖRDERUNGSGEGENSTAND) ?
Die ordnungsgemäße Errichtung einer Solaranlage, Wärmepumpenanlage, Photovoltaikanlage, Wärmedämmung bzw. Heizkesseltausch.
C) ART UND HÖHE DER FÖRDERUNG ?
1. Art der Förderung:
Gewährung eines einmaligen nichtrückzahlbaren Zuschusses;
2. die Höhe der Förderung beträgt:
SOLARANLAGEN
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Anlagenart pro Einfamilienhaus |
Mindestvoraussetzungen |
Ausbezahlter Zuschuss |
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Warmwasseraufbereitung |
Mind. 4m² Kollektorfläche, mind. 300l Speicher |
€ 250,00 |
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Warmwasseraufbereitung und Zusatzheizung |
Mind. 15m² Kollektorfläche, mind. 300l Speicher |
€ 450,00 |
Die alleinige Beheizung von Schwimmbädern ist von der Förderung ausgenommen.
WÄRMEPUMPENANLAGEN
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Anlagenart pro Einfamilienhaus |
Anlagen |
Ausbezahlter Zuschuss |
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Zur Beheizung und Warmwasserbereitung |
Erdreich-Wasser oder Wasser-Wasser-Wärmepumpe, monovalenter Heizungsbetrieb in Kombination mit Niedertemperaturwärmeabgabesystem (maximale Vorlauftemperatur 35°C) |
€ 400,00 |
PHOTOVOLTAIKANLAGEN *)
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Anlagenart pro Einfamilienhaus |
Anlagen |
Ausbezahlter Zuschuss |
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Photovoltaikanlage |
Mind. 1kWp bis max. 5 kWp |
€ 100,00 je kWp (jedoch max. € 500,00) |
*) Übergangsregelung: Alle Photovoltaikanlagen, die im Jahre 2011 nicht nach der Direktföderung des Landes Niederösterreich gefördert wurden und von der Gemeinde Orth an der Donau noch keine Energiesparförderung erhalten haben, können um diese Energiesparförderung ansuchen. Die Entscheidung der Gewährung obliegt dem Gemeindevorstand.
WÄRMEDÄMMUNG
für Gebäude mit Baubewilligungsbescheid vor dem 1.1.2004
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Gedämmter Bauteil pro Einfamilienhaus |
Ausführung |
Ausbezahlter Zuschuss |
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Pro Einfamilienhaus |
Mind.10 cm Styropor oder gleichwert.Wert(0,37W/m²K) |
€ 5,00 pro m² (jedoch max. € 2.000,00) |
Grundlage für das Gewähren der Förderung ist der Nachweis der Einhaltung bestimmter Dämmwerte (U-Wert) der sanierten Gebäudeteile. Der U-Wert ist von einer befugten Person (z.B. Energieberater im Rahmen einer kostenlosen Beratung der Energieberatung NÖ, 02742/22144 oder Baumeister, etc.) abzuschätzen oder zu berechnen und dem Antrag beizulegen. Die Durchführung der erforderlichen Verbesserungen ist durch Rechnungsvorlagen nachzuweisen.
HEIZKESSELTAUSCH
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Anlagenart pro Einfamilienhaus |
Anlagen |
Ausbezahlter Zuschuss |
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Biomasseheizung |
siehe Anlage |
€ 500,00 |
Förderung von Biomasseheizung
Nachfolgende Anlagen können gefördert werden sofern eine Typenprüfung vorliegt und die in Niederösterreich jeweils gültigen Emissionsgrenzwerte eingehalten bzw. unterschritten werden und das ganze Haus damit beheizt wird. Die Heizsysteme sollen nach Möglichkeit mit thermischen Solaranlagen kombiniert werden.
D) WANN GELANGT DER ZUSCHUSS ZUR AUSZAHLUNG ?
Nach Vorlage der Fertigstellungsanzeige durch die befugte Fachfirma bzw. der wasserrechtlichen Bewilligung durch das Land Niederösterreich sowie der Vorlage einer Rechnung. Die Ausführung der Anlage ist den gültigen Normen und dem Stand der Technik entsprechend herzustellen.
E) WIE UND WANN KANN DIE FÖRDERUNG BEANTRAGT WERDEN ?
Die Behandlung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Einlangens;
die Zuweisung des Zuschusses erfolgt nach Maßgabe der Budgetmittel der Gemeinde;
bei Strittigkeiten entscheidet in allen Fällen alleinig und endgültig der Gemeinderat.
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Sollten Sie weitere Auskünfte benötigen oder sollten Unklarheiten auftreten, so stehen Ihnen die Gemeindebediensteten gerne zur Verfügung.
Antrag Bgm. Mayer. Einstimmiger Beschluss.
4. Bericht Prüfungsausschuss
Am 25.10.2011 wurde vom Prüfungsausschuss eine Prüfung der Kassa durchgeführt und diese in Ordnung befunden. Ebenso wurde das Projekt Kindergarten geprüft und die dazugehörigen Abrechnungsunterlagen. Die Prüfung erfolgte aufgrund der Vielzahl von Unterlagen stichprobenartig. Die Abrechnung ist sehr übersichtlich und wird genauestens dokumentiert und als in Ordnung befunden.
Allfälliges
Der Vorsitzende dankt für die Teilnahme und schließt die Gemeinderatssitzung.
Dieses Protokoll wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom ......................... genehmigt und gefertigt:
Bürgermeister: Schriftführer:
ÖVP-Fraktion: Grüne-Fraktion: SPÖ-Fraktion: