Dienstverhältnis Werkvertrag Dauerschuldverhältnis Zielschuldverhältnis Kein Erfolg geschuldet, sondern sorgfältiges Bemühen Erfolg geschuldet  Werk Persönliche Abhängigkeit Keine persönliche oder wirtschaftliche Abhängigkeit Arbeiten mit den Arbeitsmitteln des Dienstgebers Keine Weisungsrechte des Arbeitgebers Dienstgeber trägt das wirtschaftliche Risiko Wirtschaftlicher Erfolg oder Misserfolg – Unternehmen Korrekter Schutz, Entlohnung und Steuerzahlung Beiträge und Steuern selber zu bezahlen

Aushängezeitraum: 19.12.2025 - 30.01.2026

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